Gute Nachrichten für Immobilienerwerber: Maklercourtage wird ab 2021 geteilt!

Die Entscheidung im Deutschen Bundestag über die Teilung der Maklercourtage bei Immobilienkauf wurde im Mai diesen Jahres getroffen.

Bisher wurde die Maklercourtage in Hamburg beim Immobilienerwerb meistens dem Käufer allein in Rechnung gestellt. Zukünftig soll sich das ändern. Für die Erwerber einer Immobilie wird sich eine deutliche Ersparnis ergeben, da sich der Verkäufer und der Käufer die Maklercourtage teilen werden. Bei einem Kaufpreis von 500.000,– Euro ergibt sich eine Ersparnis bei einer Gesamtcourtage von angenommen 30.000,– Euro in Höhe von 15.000,– Euro. Dieses Gesetz wird ein halbes Jahr nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft treten (voraussichtlich im Dezember 2020).

Hierzu ein grundsätzlicher Hinweis bezüglich der Mehrwertsteuer: 

Oft wird die Bruttocourtage angegeben. Wir empfehlen Ihnen, zu hinterfragen, wer von der Reduzierung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 profitieren wird. Die Bundesregierung hat mit diesem Beschluss die Entlastung der Verbraucher beabsichtigt, also des Immobilienerwerbers.