Einen Antrag auf Baukindergeld können Sie bis spätestens 31.12.2023 stellen, sofern Sie Ihren Kaufvertrag   zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 abgeschlossen haben beziehungsweise im genannten Zeitraum eine Baugenehmigung erhalten haben.

Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug erfolgt.

Das Wichtigste in Kürze:

Aus Mitteln des Bundes wird ein Zuschuss in Form von Baukindergeld für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien / Alleinerziehende mit Kindern gewährt.

€ 1.200,00 pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren über einen Zeitraum von max. 10 Jahren

Insgesamt können Sie € 12.000,00 für jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Voraussetzungen:

  • Erstmaliger Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Im Haushalt ist mindestens ein Kind gemeldet, das zum Antragszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen liegt bei max. € 90.000,00 mit einem Kind. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um € 15.000,00 jährlich

Anträge werden online gestellt über das KFW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal), nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind.

Sollten Sie weitere Fragen zum Baukindergeld haben, können Sie die kostenfreie Service-Nr. der KFW unter Tel.  0800 – 539 9006 von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichen.

 

Irrtum vorbehalten