Thema Baufinanzierungen

Aktuell: Forward-Darlehen

Läuft die Zinsbindung für Ihr Immobilieneigentum in den nächsten Jahren aus? Dann haben Sie sicher schon den Begriff Forward-Darlehen gehört. Was heißt das konkret?

Bei einem Forward-Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu sechzig Monate nach Vertragsabschluss – ausgezahlt wird. Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Laufzeitbeginn wird als Forward-Periode bezeichnet. Während der Forward-Periode fallen für das Darlehen keine Kredit-oder Bereitstellungszinsen an.

Ein Forward-Darlehen wird vom Darlehensnehmer abgeschlossen, wenn er sich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft sichern will. Die häufigste Anwendung finden Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen.

Die Zinssicherheit des Forward-Darlehens „erkauft“ sich der Darlehensnehmer mit einem Zinsaufschlag gegenüber einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung. Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ist abhängig von der Dauer der Forward-Periode

Risiken eines Forward-Darlehens

Mit einem Forward-Darlehen sichert sich der Darlehensnehmer gegen einen Zinsaufschlag das aktuelle Zinsniveau bis zum Ende der Forward-Periode. Dies geschieht gewöhnlich in Erwartung steigender Kreditzinsen. Sollten sich das Zinsniveau nicht wie beim Vertragsschluss vom Darlehensnehmer erwartet erhöhen, sondern sinken, muss der Darlehensnehmer trotzdem das Forward-Darlehen abnehmen. Eine Anschlussfinanzierung zu den dann niedrigeren Marktzinsen ist nicht mehr möglich.

Nimmt der Darlehensnehmer das Forward-Darlehen aufgrund dessen nicht auf, verlangt die Bank einen Schadensersatz: die Nichtabnahmeentschädigung.

Die Zusammenarbeit mit uns bietet Ihnen einen besonderen Vorteil!

Um die Risiken beim Abschluss eines Forward-Darlehens zu reduzieren, bieten wir für unsere Kunden einen besonderen Service an:

In einem persönlichen Gespräch ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Präferenzen für Ihre neue Anschlussfinanzierung. In nächsten Schritt legen wir mit Ihrer Hilfe eine komplette Baufinanzierungsakte für Sie an. Diese enthält sowohl alle relevanten Objektunterlagen als auch alle wichtigen Bonitätsunterlagen. Damit wären wir also handlungsfähig.

Jetzt kommt die Phase in der wir den Markt für Sie beobachten. Diese Phase kann zwei Wochen oder drei Monate oder mehr als ein Jahr andauern … Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und den daraus resultierenden guten Kontakten zu einigen Baufinanzierungsanbietern, haben wir die Möglichkeit Nachlauffristen zur Konditionssicherung bei steigenden Zinsen für unsere Kunden zu vereinbaren. Daher reichen wir Ihren Baufinanzierungsantrag erst ein, wenn die Zinsen wieder steigen!  Mit unseren Kunden vereinbaren wir, dass die Bonitätsunterlagen immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden und telefonieren regelmäßig mit Ihnen, wenn sich die Zinslandschaft verändert. Mit Ihnen gemeinsam sprechen wir individuell ab, wann Ihr Antrag eingereicht wird. Für Sie persönlich hat dies zwei entscheidende Vorteile!

Zunächst einmal  bedeutet das, dass Sie in der „Zinsbeobachtungsperiode“ an sinkenden Zinsen partizipieren und darüber hinaus reduziert sich Ihr Forwardaufschlag jeden Monat um einen gewissen Prozentsatz.

Und das Beste kommt zum Schluss: Dieser Service ist für Sie komplett kostenfrei!

Wir erhalten unser Honorar für die erfolgreiche Vermittlung  von Baufinanzierungen direkt von den Banken. Und uns ist es egal, ob wir unser Honorar sofort erhalten oder erst in 12 Monaten.

Unsere Philosophie ist die langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Und unsere Erfahrungen geben uns Recht, so erhalten wir 70 – 80 % unserer Neukunden mittlerweile durch Weiterempfehlungen.